Ferienfreizeit

Seit über 15 Jahren veranstalten die vier Gemeinden Baisweil, Eggenthal, Friesenried und Irsee, und ab 2023 auch neu dabei Pforzen und Rieden, eine gemeinsame Ferienfreizeit während der Sommerferien, welche einen beachtenswerten Beitrag zur Kinder- und Jugendarbeit leistet. Das umfangreiche Angebot an unterhaltsamen und kreativen Veranstaltungen wird vor allem durch die lokalen Vereine und zahlreichen Privatinitiativen getragen. Rund 300 Kinder und Jugendliche im Alter von 3–16 Jahren nehmen jährlich teil.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Ferienfreizeit
 

 

Nur in Ausnahmefällen dürfen private Feuerwerke im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal mit Genehmigung der Verwaltung veranstaltet werden.

Ansprechpartner:

Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Voraussetzungen:

Staatliche Fischerprüfung, Zuverlässigkeit Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig. Bitte mitbringen: Prüfungszeugnis, 1 Passfoto Als Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit sind 35,- Euro zu entrichten. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeit noch eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu entrichten: Lebensalter:


 14 - 22 Jahre: 300,00 Euro 43 - 47 Jahre: 160,00 Euro
 23 - 27 Jahre: 288,00 Euro 48 - 52 Jahre: 128,00 Euro
 28 - 32 Jahre: 256,00 Euro 53 - 57 Jahre: 96,00 Euro
 33 - 37 Jahre: 224,00 Euro 58 - 62 Jahre: 64,00 Euro
 38 - 42 Jahre: 192,00 Euro ab 63 Jahren: 32,00 Euro

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,- Euro.

Ansprechpartner:

Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Führerscheinanträge können grundsätzlich auch in unserer Gemeindeverwaltung gestellt werden und werden dann von uns - sofern alle erforderlichen Unterlagen beiliegen - an die Führerscheinstelle des Landratsamtes Ostallgäu weitergeleitet. 

Für Fragen rund um den Führerschein kontaktieren Sie bitte den Bürgerservice des Landratsamtes Ostallgäu unter Tel. (08342) 911-444.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Führerscheins kontaktieren Sie bitte direkt den Bürgerservice des Landkreises Ostallgäu.

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Polizeiliches Führungszeugnis 

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei dem für Sie örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.

  • Beschreibung
    Das Führungszeugnis dient als Nachweis über evtl. Eintragungen im Bundes-zentralregister. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt.
    Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
    • Ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis): Das Führungszeugnis wird nach der Bearbeitung durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt an den Antragsteller geschickt
    • Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis): Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister an die angegebene Behörde geschickt (bitte Anschrift der Behörde bei der Antragstellung angeben)
       
  • Voraussetzungen
    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen (die betroffene Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, außer sie ist minderjährig oder hat einen gesetzlichen Vertreter; die Antragstellung kann nicht schriftlich erfolgen)
     
  • Fristen
    Bearbeitungsdauer ca. 2 – 3 Wochen
     
  • Erforderliche Unterlagen
    Identitätsnachweis (Pass / Personalausweis), als gesetzlicher Vertreter ist die Vertretungsmacht nachzuweisen
     
  • Kosten
    13 Euro
     
  • Rechtsgrundlagen
    § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
     
  • Nähere Informationen
    Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal
    Bürgerbüro
    Telefon: 08347/9200-0

FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT ONLINE IM INTERNET BEANTRAGEN 

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Die Vorteile des Online-Antrags:
„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“ (Zitat: Heinz-Josef Friehe, Präsident d. BFJ) 

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

www.bundesjustizamt.de oder

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

Kleiner Ratgeber - Fundsache und Finder
Das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) regelt in den Paragraphen 865 bis 984 welche Rechte und Pflichten Finder und Verlierer haben. Was ist eine Fundsache?
Eine Fundsache ist eine verlorene Sache. Keine Fundsache sind hinterlegte, hinterstellte oder entsorgte Dinge, z.B. alte, nicht mehr verkehrstüchtige Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke, Fernsehgeräte etc.; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen. 

Sie haben etwas im Verwaltungsgemeinschaftsgebiet gefunden:
Ihre Pflichten:
Jede Fundsache, die mehr als zehn Euro wert ist, muss unverzüglich zu einer der Gemeindeverwaltungen oder direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal abgegeben werden. Sind Sie verhindert, genügt eine vorläufige Fundanzeige. Ihre Rechte:
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von fünf Prozent vom Wert der Fundsache bis zu fünfhundert Euro, vom Mehrwert drei Prozent ( § 971 BGB ). Es handelt sich hier um privatrechtliche Ansprüche gegen den Verlierer. Holt der Verlierer die Fundsache im Fundbüro ab, so ziehen wir - wenn möglich - den Finderlohn für Sie ein, wenn Sie den Anspruch bei Abgabe geltend gemacht haben (Sie werden dann automatisch benachrichtigt). Ist die Einziehung nicht möglich, so teilen wir dem Verlierer Ihren Namen und Ihre Anschrift mit und Ihnen Namen und Anschrift des Verlierers.
Wird die Fundsache nicht abgeholt, können Sie nach sechs Monaten Eigentum an der Sache erwerben ( § 973 BGB ), wenn Sie sich dies bei Abgabe vorbehalten haben (Sie werden dann automatisch benachrichtigt). Ausnahmen:
Die §§ 971, 973 BGB finden keine Anwendung bei:

Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt ( § 978 BGB ); hier gilt: Finderlohn erst ab Wert von 50 Euro und nur die Hälfte von § 971 BGB; Eigentumserwerb ist ausgeschlossen.

Fund in privaten Geschäftsräumen (vgl. BGH-Urteile vom 24.06.1987, Az: VIII ZR 379/86 und vom 27.11.1952, Az: IV ZR 178/52); hier gilt: Eigentumserwerb bzw. Anspruch auf Finderlohn ist nur möglich, wenn eine schriftliche Verzichts- erklärung des Geschäftsinhabers vorliegt; Finder ist nur als Entdecker bzw. Besitzdiener anzusehen. Aufbewahrungsfristen:
Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Eine Ausnahme bilden die Funde nach § 978 BGB; diese werden nur drei Monate aufbewahrt. In dieser Zeit ermitteln wir nach Möglichkeit die Verlierer und versuchen diese zu benachrichtigen. Aushändigung:
Bitte bringen Sie zur Abholung der Fundsache Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Können Sie die Fundsache nicht selbst abholen, so muss Ihr Vertreter eine Vollmacht vorlegen. Bei Abholung kann außerdem ein Kostenersatz für die dem Fundbüro entstandenen Aufwendungen fällig werden.

Diebstahl:
Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, so müssen Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei machen. Die Diebstahlsanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrads an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich die Sache als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. EC-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.
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http://www.sperr-notruf.de

Tipp: Schlüsselschutzplakette
Anbieter:
» DRK-Schlüsselschutz  » Schlüsselfundbüro Deutschland  » Schlüsselfinder Fundbüro24   
(Angaben ohne Gewähr)

Fahrräder:
Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen, damit diese tätig werden kann. Die Diebstahlsanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrads an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. Halten Sie für eine Anzeige Rahmennummer, Fabrikat, Modell, Farbe und sonstige Merkmale bereit. Ausweise:
Alle im Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal gemeldeten Verlierer werden schriftlich benachrichtigt. Ausländische Papiere von nicht im VG-gebiet gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die  Botschaften der jeweiligen Länder verschickt. Bankkarten und Ausweise von Auswärtigen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut bzw. die ausstellende Behörde verschickt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie mindestens vier Wochen warten.

 

Sie können eine Verlustanzeige auch online aufgeben: 

Ansprechpartner:

Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00
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