Bei Fragen zum Erwerb von Bauplätzen wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartner in den Gemeinden.
Ansprechpartner:
Wie muss ich meine Hecke schneiden?
Es gilt, sogenannte Lichtraumprofile freizuhalten, die über dem Gehweg mindestens 2,50 Meter und über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht einwachsen. Dies stellt insbesondere für die Verkehrssicherheit und das Auffinden z. B. durch Rettungsdienste ein Problem dar.
Die Gemeinde bittet im Interesse aller Mitbürger darum, dass Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden. Herzlichen Dank dafür!
Alle Informationen dazu finden Sie im unten stehenden Flyer "Rund um die Gartengrenze"
Das Merkblatt zu Gehölzfällung des Landratsamtes Ostallgäu finden Sie ....hier
Formulare:
Ansprechpartner:
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:
Ausnahme
Welche Gebühr wird erhoben ?
Ansprechpartner:
Bei jedem Landratsamt wird für den Bereich des Landkreises ein Gutachterausschuss gebildet, der aus dem Vorsitzenden sowie ehrenamtlichen weiteren Gutachtern besteht. Er erfüllt die ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben (§ 193 BauGB).
Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten.
Über folgenden Link gelangen Sie direkt auf die Seite vom Landratsamt Ostallgäu: