An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (zum Formular ....hier)

Meldefrist: 2 Wochen
 

Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland verziehen
  • Sie neben Ihrer Wohnung im Gemeindegebiet noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)

Meldefrist: 2 Wochen

Sie können die Abmeldung ins Ausland auch online erledigen: 

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
Martina Hänseler
+49 (0)8347 / 9200 - 17
martina.haenseler@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00

An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (zum Formular ....hier)

Meldefrist: 2 Wochen
 

Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland verziehen
  • Sie neben Ihrer Wohnung im Gemeindegebiet noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)

Meldefrist: 2 Wochen

Sie können die Abmeldung ins Ausland auch online erledigen: 

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
+49 (0)8347 / 9200 - 10
rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal (Bürgerbüro):
Mo - Fr: 8.00 - 12.00
Mo: 14.00 - 16.00
Do: 14.00 - 18.00
und nach Vereinbarung
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Auskunftssperre: Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen. 

In folgendem Fall können Sie die Auskunftssperre auch online erledigen: 

 

Übermittlungssperre: In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen.

Sie können die Übermittlungssperre auch online erledigen: 

 

Weitere Infos zur Aus- und Übermittlungssperre finden Sie im BayernPortal.

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
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und nach Vereinbarung
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Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung berechtigt ist, vorzulegen. 

Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig. 

Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen. Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden. 

Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • persönliches Erscheinen
  • soweit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt

Gebühren
Die Gebühren eines Personalausweises bis unter 24 Jahren betragen 22,80 Euro und ab 24 Jahren 37,00 Euro, die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kostet 10,- Euro. 

Weitere Infos rund um den Personalausweis finden Sie im BayernPortal.

Ansprechpartner:

Ralf Reichhart
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und nach Vereinbarung
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