Pflegenden Angehörige können FFP2-Schutzmasken kostenfrei abholen.
Hinsichtlich der Abgabe sind folgende Kriterien zu beachten:
- jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson,
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person
Bitte vor Abholung Termin vereinbaren!